Arbeitnehmer
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Kosten für Sprachkurse zum Erlernen einer Fremdsprache können für Arbeitnehmer Werbungskosten sein. Voraussetzung ist, dass Sie die Sprache für Ihren Beruf erlernen. Zu den abziehbaren Kosten gehören Lehrbücher, Lehrgangskosten, Unterkunfts- und Reisekosten sowie Prüfungsgebühren.