Kann man das absetzen?

Schlagwort: Arbeiten

Pflasterarbeiten

Die Kosten für Pflasterarbeiten auf Ihrem Grundstück können Sie in der Steuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigen. Es sind dabei aber nur die Arbeitsleistungen zu berücksichtigen, die Materialkosten sind nicht abzugsfähig.