Arzt
Der Besuch beim Arzt ist in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzusetzen, wenn Ihnen Kosten entstanden sind und der Besuch medizinisch notwendig war. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.