Elektroanlagen
Die Wartung und Reparatur von Elektroanlagen können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistung ansetzen, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden.
Die Wartung und Reparatur von Elektroanlagen können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistung ansetzen, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden.