Einzahlungen in einen Bausparvertrag sind meist nicht von der Steuer absetzbar. Die Sparraten können Sie nur dann abziehen, wenn es sich um einen Riester-Vertrag handelt. Bausparkassen bieten seit 2008 entsprechende Verträge an. Nur die erzielten Zinsen sind eventuell zu versteuern.
Beiträge zu Lebensversicherungen können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und der Laufzeitbeginn sowie die erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 erfolgt sind. Beiträge zu fondgebundenen Lebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht abgezogen.