Kann man das absetzen?

Schlagwort: Betriebsausgaben

Trockenlegung von Mauerwerk

Kosten für die Trockenlegung des Mauerwerkes können sie als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung (Handwerkerleistungen) in Abzug bringen, wenn die die Arbeiten mit Maschinen auf Ihrem eigenen Grundstück erfolgt sind. Die ausschließliche Maschinenanmietung ist nicht begünstigt. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Trockeneisreinigung

Die Kosten für eine Trockeneisreinigung, etwa an der Fassade, können Sie nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung (Handwerkerleistungen) in Abzug bringen. Die Leistung muss auf dem eigenen Grundstück erfolgen.

Wasserversorgung

Die Kosten für die Wartung und Reparatur der Wasserversorgung kann als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden.

Wasserschadensanierung

Die Kosten für eine Wasserschadensanierung kann in der Einkommensteuererklärung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme, werden die Kosten nicht als Handwerkerleistung berücksichtigt. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung.

Taubenabwehr

Die Kosten für eine Taubenabwehr können Sie als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigen. Ob es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung oder um eine Handwerkerleistung handelt, hängt vom Einzelfall ab. Wird eine Taubenabwehr auf dem Haus installiert, handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Kommt ein Dienstleistungsunternehmen zu Ihnen nach Haus und berät sie, wie Sie die Tauben los werden (oder verscheucht die Tauben von Ihrem Grundstück), handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung.

Statikerleistung

Die Kosten für einen Statiker können Sie nur in der Steuererklärung berücksichtigen, wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen handelt. Auch ein Abzug als Handwerkerleistung ist möglich.

Schädlings- und Ungezieferbekämpfung

Die Kosten für eine Schädlings- und Ungezieferbekämpfung können Sie nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigen. Ob es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung oder um eine Handwerkerleistung handelt ist im Einzelfall abzugrenzen. Wenn Sie die Schädlings- und Ungezieferbekämpfung durch die Installation entsprechender Vorrichtungen am Haus angehen, handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Kommt ein Dienstleistungsunternehmen zu Ihnen nach Haus und berät Sie, wie Sie die Schädlinge los werden (oder vergiftet die Schädlinge direkt auf Ihrem Grundstück), handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen.

Schadstoffsanierung

Kosten für eine Schadstoffsanierung innerhalb Ihres Grundstückes können Sie teilweise in der Steuererklärung berücksichtigen. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaus sind die Kosten nicht zu berücksichtigen. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung.

Pilzbekämpfung

Kosten für Pilzbekämpfung innerhalb Ihres Grundstückes können Sie in der Steuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigen. Es sind lediglich die Arbeitsleistungen zu berücksichtigen, die Materialkosten sind nicht abzugsfähig.

Modernisierungsmaßnahmen

Modernisierungsmaßnahmen, z.B. für die Küche oder das Badezimmer, können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Bei dieser Leistung handelt es sich um Handwerkerkleistungen. Die Materialkosten sind nicht abzugsfähig, Sie können lediglich die Arbeitsleistung in Ansatz bringen.