Tablet
Kann man Tablet bei der Steuer absetzen?
Sie können die Kosten für ein Tablet als Werbungskosten abziehen, wenn es sich um ein Arbeitsmittel handelt. Nutzen Sie das Tablet beruflich und privat, können Sie die Kosten anteilig als Werbungskosten abziehen. Auch als Gewerbetreibender oder Selbstständiger können Sie ein betrieblich genutztes Tablett bei den Betriebsausgaben ansetzen.
Weitere Informationen zum Thema Tablet absetzen
Als Tablet werden tragbare, flache Computer bezeichnet, die mit Hilfe eines Touchscreens (berührungsempfindlicher Bildschirm) bedient werden. Anders als etwa Laptops oder Notebooks haben Tablets keine ausklappbare Tastatur.
Betragen die Kosten für das Tablet maximal 800 € netto bzw. 952 € brutto (mit 19% Umsatzsteuer), können Sie die so genannte Sofortabschreibung nutzen und die Kosten in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Auch Unternehmer können in diesem Fall die Sofortabschreibung geltend machen und die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen.
Sind die Kosten höher, müssen Sie das Tablet über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben. Sofern Sie das Tablet während des Jahres gekauft haben, müssen Sie den Abschreibungsbetrag zudem anteilig monatsweise berechnen.
Erforderliche Belege
Sie benötigen eine Rechnung über das Tablet. Für Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind, ist wichtig, dass es sich um eine ordnungsgemäße Rechnung handelt.
Beispiel Arbeitnehmer
Max (Arbeitnehmer) kauft sich im Mai 2023 ein Tablet für 969 € brutto. Da die 952 € Grenze überschritten ist, muss er sein Tablet über die dreijährige Nutzungsdauer abschreiben. Pro Jahr ergibt sich somit eine Abschreibung von 323 €, bei monatsgenauer Aufteilung sind folgende Beträge abziehbar:
Abschreibung | Anteil | Betrag |
---|---|---|
Abschreibung 2023 (für 8 Monate) | 8/12 von 323 € | 215,33 € |
Abschreibung 2024 (für 12 Monate) | 323 € | |
Abschreibung 2025 (für 12 Monate) | 323 € | |
Abschreibung 2026 (für die restlichen 4 Monate) | 4/12 von 323 € | 107,67 € |
Da Max sein Tablet auch privat (Anteil 20%) nutzt müssen die Abschreibungsbeträge prozentual aufgeteilt werden. Für 2024 kann max 323 € davon 80 % = 258,40 € als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Beispiel Unternehmer
Lina ist Unternehmerin (umsatzsteuerpflichtig) kauft sich im Mai 2023 ein Tablet für 830,25 € netto. Da die 800 € Grenze überschritten ist, muss sie ihr Tablet über die dreijährige Nutzungsdauer abschreiben. Pro Jahr ergibt sich somit eine Abschreibung von 276,75 €, bei monatsgenauer Aufteilung sind folgende Beträge abziehbar:
Abschreibung | Anteil | Betrag |
---|---|---|
Abschreibung 2023 (für 8 Monate) | 8/12 von 276,75 € | 184,50 € |
Abschreibung 2024 (für 12 Monate) | 276,75 € | |
Abschreibung 2025 (für 12 Monate) | 276,75 € | |
Abschreibung 2026 (für die restlichen 4 Monate) | 4/12 von 276,75 € | 92,25 € |
Wichtige Änderung ab 2021
Durch den technologischen Fortschritt unterliegen die betroffenen Wirtschaftsgüter einem immer schnelleren Wandel. Für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware kann daher eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.