Streamingdienste absetzen
Kann man Streamingdienste bei der Steuer absetzen?
Die Kosten für einen Streamingdienst sind in der Steuererklärung grundsätzlich nicht abziehbar.
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Kein Abzug in der Einkommensteuererklärung
Streamingdienste, mit denen Musikdaten oder Videodaten als Datenstrom über das Internet auf die Geräte der Nutzer übertragen werden, werden immer beliebter.
Zu den bekanntesten Musik-Streamingdiensten zählen Aldi Life Musik, Amazon Prime Music, Ampya, Apple Music, Deezer, Google Play Music, Juke, Musicload, Napster, Qobuz, Simfy, SoundCloud, Spotify, Tidal. Als Video-Streamingdienste sind insbesondere Amazon Prime, Maxdome, Netflix, Sky Online oder Watchever bekannt.
Die Kosten für diese Streamingdienste sind in der Steuererklärung nicht zu berücksichtigen.
Voraussetzung für eine Absetzbarkeit wäre ein objektiver Zusammenhang zwischen der Nutzung des Streamingdienstes und der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers. Dazu gehört nicht, dass ein Arbeitnehmer den Dienst auf dem Weg zur Arbeit nutzt.
Ausnahme
Ausnahmen, bei denen die Kosten abziehbar sind, wären eventuell bei selbstständigen Komponisten denkbar.