Kann man das absetzen?

Steuer-CD

Kann man Steuer-CD bei der Steuer absetzen?

Kosten für eine Steuer-CD, Steuersoftware und Steuerfachliteratur sind eigentlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sind die Kosten den einzelnen Einkunftsarten zuzuordnen, können Sie diese anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

Weitere Informationen zum Thema Steuer-CD absetzen

Denken Sie daran die Kosten je nach Einkunftsart aufzuteilen, da nur Kosten die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften entstanden sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Der Teil der auf den privaten Bereich entfällt und sich nicht einer der sieben Einkunftsarten zuordnen lässt ist nicht abzugsfähig.

Kosten für steuerliche Fachliteratur und Software können mit einer besonderen Regelung abgezogen werden: Bei diesen Aufwendungen wird es nicht beanstandet, wenn 50% der Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden.

Beispiel

Max kauft sich eine Steuer-CD für 30 €. Er hat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und einen kleinen Gewerbebetrieb.

Einkunftsartenprozentualer Anteilanteilige Kosten
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit60%18 €
Einkünfte aus Gewerbebetrieb20%6 €
privater Teil20%6 €
Gesamt Betrag100%30 €

Max kann die Aufteilung aber auch nach der Vereinfachungsregel vornehmen. In diesem Fall würden 30 € zu 50% als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können.