Sperrmüllabfuhr
Kann man Sperrmüllabfuhr bei der Steuer absetzen?
Die Kosten für eine Sperrmüllabfuhr können Sie nur dann in der Steuererklärung berücksichtigen, wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen handelt.
Weitere Informationen zum Thema Sperrmüllabfuhr absetzen
Die Kosten für eine Sperrmüllabfuhr für Ihr selbstgenutztes Eigenheim können Sie in Ihrer Steuererklärung nicht als Steuerermäßigung abziehen. Nach Meinung der Finanzverwaltung ist die Berücksichtigung als »haushaltsnahe Dienstleistung« oder als »Handwerkerleistung« nicht möglich.
Betriebsausgaben
Sind die Kosten für den betrieblichen Sperrmüll Ihres Unternehmens angefallen, dann können Sie diese im Rahmen der Betriebsausgaben in Abzug bringen.
Werbungskosten
Vermieten Sie ein Objekt und müssen Sie den Sperrmüll Ihres Mieters entsorgen, beispielsweise die Hinterlassenschaften eines sogenannten Messis, können Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.