Kann man das absetzen?

Schulgeld

Kann man Schulgeld bei der Steuer absetzen?

Sie können das Schulgeld bei den Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Es muss ein Anspruch auf Kindergeld bzw. auf Kinderfreibetrag für das Kind bestehen und es muss sich um eine genehmigte Ersatz- oder allgemeinbildende Ergänzungsschule handeln.

Weitere Informationen zum Thema Schulgeld absetzen

Haben Sie Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld für Ihr Kind, können Sie 30 % (maximal 5.000€) der Kosten für den Schulbesuch Ihres Kindes bei den Sonderausgaben ansetzen. Zum Schulgeld zählen alle Beträge, die die Eltern für die Unterrichtung ihrer Kinder und zur Deckung der Schulkosten regelmäßig an die Privatschule zahlen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind eine staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule oder eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule besucht.

Auch Zahlungen an privat finanzierte Schulen im EU/ EWR-Ausland werden als Sonderausgaben anerkannt. Der Schulabschluss muss jedoch von einem inländischen Ministerium oder von der Kultusministerkonferenz anerkannt sein. Schulgeldzahlungen für deutsche Schulen im Ausland sind auch dann absetzbar, wenn die Schule nicht im EU/ EWR-Raum liegt.

Nicht begünstigt sind:

Kosten  für die Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes. Wird eine Privatschule bereits von Kindern im Vorschulalter besucht, kann das Schulgeld nicht als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Ebenfalls nicht begünstigt sind die Kosten für eine Musikschule.

Eltern können leider auch nicht die Kosten für Schulbücher, Klassenfahrten oder Material für die Schule von der Steuer absetzen. Auch die Kosten für die Verpflegung in der Schule, Nachhilfeunterricht, Ferienkurse (z.B. Feriensprachkurs) und die Schülerbeförderung sind nicht begünstigt.

Erforderliche Belege

Sie müssen nachweisen, dass die Voraussetzungen für den Schulgeldabzug vorliegen. Dazu gehören der Nachweis der tatsächlich bezahlten Kosten und der Nachweis, dass die Schule genehmigt und anerkannt ist.