Schneeschieben
Kann man Schneeschieben bei der Steuer absetzen?
Die Lohnkosten für das Schneeschieben im Winter sind als »Haushaltsnahe Dienstleistung« abzugsfähig. Hierzu zählen auch die Lohnkosten für die Schneeräumung oder das Streuen von Splitt. Die Materialkosten (Splitt, Schneeschieber oder Schneeschaufel) können nicht abgezogen werden.
Steuerrechner
Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner
Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.
Weitere Informationen zum Thema Schneeschieben absetzen
Haushaltsnahe Dienstleistung
Die Kosten für das Schneeschieben können als haushaltsnahe Dienstleistung abgezogen werden. Sie werden als Steuerermäßigung in Höhe von 20% (maximal 4.000 €) berücksichtigt.
Schneeschieben innerhalb und außerhalb des Grundstücks
Wenn Ihr Dienstleister sowohl auf öffentlichem Gelände als auch auf Privatgelände Schnee schiebt, sind nach Ansicht der Finanzverwaltung nur die Kosten für das Privatgelände begünstigt. Die Arbeit außerhalb des Grundstücks ist nicht begünstigt. Es ist ohne Bedeutung, ob eine konkrete Verpflichtung zur Schneeräumung von öffentlichen Gehwegen und Bürgersteigen besteht.
Dies hat der Bundesfinanzhof anders gesehen und mit Urteil vom 20. März 2014 (VI R 55/12) entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes begünstigt sein können.
Beispiel:
Max macht die ihm für die Schneebeseitigung auf dem Gehweg in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von 150 € als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend. Nach dem Urteil des Finanzgerichts Berlin kann er hiervon 30 € von der festzusetzenden Einkommensteuer abziehen.
Schneeschieben als Unternehmer oder Vermieter beauftragt
Haben Sie das Schneeschieben als Unternehmer beauftragt, handelt es sich um Betriebsausgaben. Vermieter können die gesamten Kosten, also auch für das Material, als Werbungskosten abziehen.