Schlüsseldienst
Kann man Schlüsseldienst bei der Steuer absetzen?
Die Kosten für das Öffnen einer Tür durch einen Schlüsseldienst können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Solche Leistungen fallen unter die Handwerkerleistungen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie keine Materialkosten in Abzug bringen können.
Weitere Informationen zum Thema Schlüsseldienst absetzen
Beauftragen Sie einen Schlüsseldienst mit der Öffnung einer Tür eines von Ihnen vermieteten Objektes, zählen die Kosten zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachten. Öffnet der Schlüsseldienst die eine Tür in Ihrem eigenen Betrieb, können Sie die Kosten als Betriebsausgaben abziehen.
Kommt der Schlüsseldienst zu Ihnen nach Hause und öffnet die Tür Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Ihres selbst genutzten Hauses, stellen die Arbeiten Handwerkerleistung dar. Sie können dann 20% der Lohnkosten (maximal 1.200 €) absetzen. Beachten Sie dabei: Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, kann der Höchstbetrag insgesamt nur einmal als Steuerermäßigung angesetzt werden.
Die Rechnung
Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.
Nachweispflicht
Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Kontoauszugs belegt werden.