Scheidungskosten
Kann man Scheidungskosten bei der Steuer absetzen?
Scheidungskosten wie Gerichts- und Rechtsanwaltskosten und Kosten des Versorgungsausgleichs können nicht als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Nicht berücksichtigt werden die Kosten einer außergerichtlichen Einigung wie beim Abschluss einer Scheidungsvereinbarung. Auch die Kosten eines Unterhaltsverfahrens oder einer Klage auf Zugewinnausgleich werden nicht abgezogen.
Steuerrechner
Außergewöhnliche Belastung: Erfassen Sie außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder Bestattungskosten. Der Rechner ermittelt unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und der Anzahl Ihrer Kinder in welcher Höhe Sie außergewöhnliche Belastungen absetzen können.
Dabei wird auch berücksichtigt ob Sie gemeinsam in einer Partnerschaft veranlagen.
Weitere Informationen zum Thema Scheidungskosten absetzen
Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Der BFH hat aktuell klargestellt, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen.
Die Kosten in einem gerichtlichen Vergleich im Scheidungsverfahren für die Vermögensauseinandersetzung/Vermögensverteilung sind unstreitig nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Keine Chance beim Abzug als außergewöhnliche Belastung haben auch die Kosten eines Unterhaltsverfahrens, einer Klage auf Zugewinnausgleich oder sogenannten Scheidungsfolgekosten. Das sind beispielsweise Kosten, die im Zusammenhang mit der Kontaktpflege zu den Kindern entstehen.