Rundfunkbeitrag
Kann man Rundfunkbeitrag bei der Steuer absetzen?
Als Unternehmer können Sie gezahlte Rundfunkbeiträge als Betriebsausgabe absetzen. Bei Privatpersonen sieht es hingegen meist anders aus: Eine steuerliche Anerkennung der Rundfunkbeiträge kommt nur in Ausnahmefällen wie bei einer steuerlich anerkannten Zweitwohnung in Betracht.
Weitere Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag absetzen
Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag finanziert das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Volljährige Privatpersonen zahlen je Wohnung monatlich 17,50 €. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben. Privatpersonen können den Rundfunkbeitrag steuerlich meist nicht nutzen. Bei einer steuerlich anerkannten doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer jedoch den Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung abziehen.
Unternehmen und Institutionen zahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge. Für Unternehmer handelt es sich um Betriebsausgaben.
Kabelgebühren
Die Kosten für den Einbau einer privaten Breitbandanlage (Kabelanschluss) und einmalige Gebühren für den Anschluss privater Breitbandanlagen an das öffentliche Breitbandnetz zählen zu den Erhaltungsaufwendungen von Vermietern.
Bei selbstgenutztem Eigentum kann es sich bei den Kosten um begünstigte Handwerkerleistungen handeln. Abziehbar sind bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen die Lohnkosten.
Die laufenden Kabelgebühren sind steuerlich nicht relevant.