Reiseversicherungen absetzen
Kann man Reiseversicherungen bei der Steuer absetzen?
Bei den Reiseversicherungen handelt es sich meist um private Versicherungen, die Sie steuerliche nicht absetzen können.
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Zu den Reiseversicherungen zählen insbesondere die Reisegepäckversicherung und Reiserücktrittskostenversicherung.
Reisegepäckversicherung
Reisegepäckversicherungen ersetzen den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks. Diese Versicherung deckt meist ein privates Risiko ab und ist daher nicht abziehbar. Versicherungsbeiträge, die auf das Risiko bei Auswärtstätigkeiten von Arbeitnehmern beschränkt sind, können Sie als Werbungskosten eintragen.
Reiserücktrittskostenversicherung
Reiserücktrittskostenversicherungen treten ein, wenn aus wichtigem (unvorhersehbaren) Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Die Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht absetzbar.