Rechtschutzversicherung
Kann man Rechtschutzversicherung bei der Steuer absetzen?
Die Rechtsschutzversicherung ist nicht abzugsfähig. Eine Rechtsschutzversicherung kann nur zum Teil in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn sie z.B. einen Berufsrechtsschutz enthält.
Weitere Informationen zum Thema Rechtschutzversicherung absetzen
Diese Rechtsschutzversicherungen können Sie anteilig in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigen. Handelt es sich um eine Kombiversicherung, können Sie nur den Anteil berücksichtigen, der auf die Arbeitnehmerschutzversicherung fällt. Ist der Betrag nicht gesondert in der Versicherungsbescheinigung ausgewiesen, können Sie die Aufteilung zu 50:50 vornehmen. Wenn es sich um eine hundertprozentige Arbeitnehmerrechtsschutzversicherung handelt, können Sie den vollen Beitrag als Werbungskosten berücksichtigen.
Auch den Selbstbehalt einer Rechtsschutzversicherung innerhalb eines Arbeitsrechtsschutzprozesses können Sie als „weitere Werbungskosten“ absetzen.
Als Selbständiger oder Gewerbetreibender können Sie auch die Kosten für eine Berufsrechtsschutzversicherung als Betriebsausgabe berücksichtigen.
Erforderliche Belege
Es reicht eine Kopie vom Versicherungsschein der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.