Kann man das absetzen?

Rechtsberatung

Kann man Rechtsberatung bei der Steuer absetzen?

Die Kosten für eine Rechtsberatung sind nach § 35a EStG nicht in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Handelt es sich jedoch um Werbungskosten, etwa bei einem Arbeitsrechtsstreit oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen, können Sie die Kosten durchaus in der Steuererklärung berücksichtigen.

Steuerrechner


Außergewöhnliche Belastung: Erfassen Sie außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder Bestattungskosten. Der Rechner ermittelt unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und der Anzahl Ihrer Kinder in welcher Höhe Sie außergewöhnliche Belastungen absetzen können.

Dabei wird auch berücksichtigt ob Sie gemeinsam in einer Partnerschaft veranlagen.

Weitere Informationen zum Thema Rechtsberatung absetzen

Werbungskosten/Betriebsausgaben

Stehen die Rechtsanwaltsgebühren im Zusammenhang mit Ihren Einnahmen, handelt es sich bei Arbeitnehmern oder Vermietern um Werbungskosten bzw. bei Unternehmern um Betriebsausgaben. Dies ist der Fall bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen von Arbeitnehmern, Mietstreitigkeiten von Vermietern oder betrieblich verursachten Rechtsstreitigkeiten von Unternehmern.

Gesetzesänderung 2013

Handelt es sich nicht um Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, dann rücken die Anwaltskosten mehr und mehr in den Privatbereich. Der Gesetzgeber hat das Einkommensteuergesetz ab 2013 dahingehend geändert, dass »Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits« vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen sind. Dazu gehören die Kosten für einen Anwalt.

Diese können nur noch ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden: wenn es sich um Aufwendungen handelt ohne die Sie Gefahr liefen, Ihre Existenzgrundlage zu verlieren und Ihre lebensnotwendigen Bedürfnisse im üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

Strafverteidigungskosten bei einer vorsätzlich begangenen Straftat können in keinem Fall abgezogen werden.