Rauchmelder absetzen
Kann man Rauchmelder bei der Steuer absetzen?
Die Kosten für den Einbau eines Rauchmelders können bei selbstgenutzten Objekten teilweise als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Vermieter können sogar sämtliche Kosten als Werbungskosten abziehen.
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Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.
Weitere Informationen zum Thema Rauchmelder absetzen
Als Vermieter können Sie sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Installation eines Rauchmelders als Werbungskosten absetzen. Hierzu zählen sowohl die Kosten für die Rauchmelder selbst als auch die für den Einbau – falls Sie diesen nicht selbst vorgenommen haben. Als Nachweis dienen die entsprechenden Rechnungen.
Im selbstgenutzten Eigenheim sind dagegen die Kosten für den Kauf des Rauchmelders nicht absetzbar. Sie gelten als privat veranlasst. Sie können jedoch die Handwerkerkosten für den Rauchmeldereinbau absetzen. Bei Handwerkerleistungen erkennt das Finanzamt 20% der entstandenen Arbeitskosten (maximal 1.200 €) an.
Die Kosten für den Rauchmelder im Arbeitszimmer sowie ggf. für die Installation können Sie flächenanteilig geltend machen. Also mit dem Prozentanteil, den die Fläche des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ausmacht. Statten Sie das häusliche Arbeitszimmer mit einem Rauchmelder aus, können Sie die sogar vollständig absetzen.