Kann man das absetzen?

Prozesskosten

Kann man Prozesskosten bei der Steuer absetzen?

Prozesskosten können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn es sich um einen arbeitsrechtlichen Rechtsstreit handelt. Abzugsfähig sind die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Unternehmer können Prozesskosten bei einem betrieblichen Zusammenhang als Betriebsausgabe abziehen. Kosten bei Mietrechtsstreitigkeiten sind für Vermieter Werbungskosten. Im übrigen können Prozesskosten seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Steuerrechner


Außergewöhnliche Belastung: Erfassen Sie außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder Bestattungskosten. Der Rechner ermittelt unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und der Anzahl Ihrer Kinder in welcher Höhe Sie außergewöhnliche Belastungen absetzen können.

Dabei wird auch berücksichtigt ob Sie gemeinsam in einer Partnerschaft veranlagen.

Weitere Informationen zum Thema Prozesskosten absetzen

Werbungskosten/Betriebsausgaben

Stehen die Prozesskosten (etwa Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten) im Zusammenhang mit Ihren Einnahmen, handelt es sich um Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Dies ist der Fall bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen von Arbeitnehmern, Mietstreitigkeiten von Vermietern oder betrieblich verursachten Rechtsstreits von Unternehmern.

Gesetzesänderung 2013

Handelt es sich nicht um Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, dann rücken die Prozesskosten mehr und mehr in den Privatbereich. Der Gesetzgeber hat das Einkommensteuergesetz ab 2013 geändert, dass »Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits« vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen sind.

Prozesskosten können nur noch ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Danach muss es sich um Aufwendungen handeln, ohne die Sie Gefahr liefen, Ihre Existenzgrundlage zu verlieren und Ihre lebensnotwendigen Bedürfnisse im üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Dies ist nach unserer Meinung bei Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für ein Scheidungsverfahren der Fall.

Strafverteidigungskosten bei einer vorsätzlich begangenen Straftat können in keinem Fall abgezogen werden.