Kann man das absetzen?

Pilzbekämpfung

Kann man Pilzbekämpfung bei der Steuer absetzen?

Kosten für Pilzbekämpfung innerhalb Ihres Grundstückes können Sie in der Steuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigen. Es sind lediglich die Arbeitsleistungen zu berücksichtigen, die Materialkosten sind nicht abzugsfähig.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner

Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.

Weitere Informationen zum Thema Pilzbekämpfung absetzen

Schimmelpilze in der Wohnung sind hässlich und: gefährlich. Pilzsporen können die Schleimhäute reizen und Allergien auslösen. Die Ursachen eines Schimmelpilz-Befalls müssen sicher erkannt und beseitigt werden. Beachten Sie dabei: Massiver Schimmelbefall ist eine Sache für Profis. Die Chemikalien, die beim Einsatz verwendet werden, können schädlich sein. Kleiner Trost: Die Kosten für den Einsatz eines Profis werden Ihnen zumindest teilweise vom Finanzamt ersetzt.

Wenn Sie die Kosten für die Pilzbekämpfung unter den Betriebsausgaben oder Werbungskosten verbuchen können, ist der Abzug problemlos möglich. Dazu muss ein klar erkennbarer Bezug zu Ihrer Berufstätigkeit bzw. zu Ihren Einkünften vorhanden sein.

In allen anderen Fällen können die Arbeiten als Handwerkerleistung einzuordnen sein. Sie können dann 20% der Lohnkosten (maximal 1.200 €) absetzen. Beachten Sie dabei: Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, kann der Höchstbetrag insgesamt nur einmal als Steuerermäßigung angesetzt werden.

Die Rechnung

Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen. Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.

Nachweispflicht

Die Handwerkerleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Kontoauszugs belegt werden.