Riester-Vertrag

Beiträge zu einem Riester-Vertrag werden staatlich gefördert: entweder durch die Altersvorsorgezulage oder durch den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben. Jedes Jahr wird geprüft, welche Förderung günstiger ist.
Die Frage "Was kann man von der Steuer absetzen?" stellen sich die deutschen Steuerzahler jedes Jahr aufs Neue, wenn sie vor ihrer Steuererklärung sitzen und die im Laufe des Jahres angefallenen Belege sortieren. Etliche Ausgaben, die während eines Steuerjahres angefallen sind, lassen sich in der Steuererklärung anrechnen und absetzen.
Mehr lesenSie führen so oft zu einer Verminderung der Steuerlast und zu einer satten Steuerrückerstattung durch das Finanzamt. Doch: Was kann man eigentlich von der Steuer absetzen? Genau mit dieser Frage beschäftigten sich unsere Seiten. Wir sagen Ihnen, welche Ausgaben am Ende eines Jahres bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können und helfen Ihnen so dabei, das optimale Steuer-Spar-Potential bei Ihrer Steuererklärung zu erschließen. Sie werden überrascht sein, welche Kosten sich bei der Steuer absetzen lassen!
Wussten Sie beispielsweise, dass man die Kosten für den Kauf eines Computers bei der Steuer absetzen kann oder dass ein Umzug beim Finanzamt geltend gemacht werden kann? Viel Spaß beim Stöbern auf kann-man-das-absetzen.de
Beiträge zu einem Riester-Vertrag werden staatlich gefördert: entweder durch die Altersvorsorgezulage oder durch den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben. Jedes Jahr wird geprüft, welche Förderung günstiger ist.
Einzahlungen in einen Bausparvertrag sind meist nicht von der Steuer absetzbar. Die Sparraten können Sie nur dann abziehen, wenn es sich um einen Riester-Vertrag handelt. Bausparkassen bieten seit 2008 entsprechende Verträge an. Nur die erzielten Zinsen sind eventuell zu versteuern.
Unterhaltszahlung an oder für ein Kind können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastungen abziehen, wenn niemand Anspruch auf Kindergeld oder die Kinderfreibeträge hat.
Kosten für einen Wachdienst können sie als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung (haushaltsnahe Dienstleistung) in Abzug bringen, wenn die Leistung auf Ihrem eigenen Grundstück erfolgt.
Kosten für die Dämmung eines Hauses können sie nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung (Handwerkerleistungen) in Abzug bringen. Die Arbeiten müssen auf Ihrem eigenen Grundstück erfolgt sein. Erfolgt die Leistung außerhalb oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht zu berücksichtigen. Erhalten Sie Fördermittel von dritter Seite (z.B. Kfw-Darlehen) entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung ebenfalls.
Wenn Sie aus beruflichem Anlass umziehen, können Arbeitnehmer die Kosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigen. Hat der Umzug private Gründe, ist es möglich die Kosten teilweise als haushaltsnahe Dienstleistungen anzugeben.
Lassen Sie auf Ihrem eigenen Grundstück eine Umzäunung, Stützmauern oder ähnliches errichten, können Sie die Arbeitskosten in der Einkommensteuererklärung (Handwerkerleistungen) in Abzug bringen. Materialkosten, sowie Maßnahmen auf öffentlichem Grundstück oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme, sind allerdings nicht begünstigt.
Kosten für die Trockenlegung des Mauerwerkes können sie als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung (Handwerkerleistungen) in Abzug bringen, wenn die die Arbeiten mit Maschinen auf Ihrem eigenen Grundstück erfolgt sind. Die ausschließliche Maschinenanmietung ist nicht begünstigt. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.
Die Kosten für eine Trockeneisreinigung, etwa an der Fassade, können Sie nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung (Handwerkerleistungen) in Abzug bringen. Die Leistung muss auf dem eigenen Grundstück erfolgen.
Die Kosten für die Wartung und Reparatur der Wasserversorgung kann als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden.