Kann man das absetzen?

Was kann man von der Steuer absetzen?

Die Frage "Was kann man von der Steuer absetzen?" stellen sich die deutschen Steuerzahler jedes Jahr aufs Neue, wenn sie vor ihrer Steuererklärung sitzen und die im Laufe des Jahres angefallenen Belege sortieren. Etliche Ausgaben, die während eines Steuerjahres angefallen sind, lassen sich in der Steuererklärung anrechnen und absetzen.

Sie führen so oft zu einer Verminderung der Steuerlast und zu einer satten Steuerrückerstattung durch das Finanzamt. Doch: Was kann man eigentlich von der Steuer absetzen? Genau mit dieser Frage beschäftigten sich unsere Seiten. Wir sagen Ihnen, welche Ausgaben am Ende eines Jahres bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können und helfen Ihnen so dabei, das optimale Steuer-Spar-Potential bei Ihrer Steuererklärung zu erschließen. Sie werden überrascht sein, welche Kosten sich bei der Steuer absetzen lassen!

Wussten Sie beispielsweise, dass man die Kosten für den Kauf eines Computers bei der Steuer absetzen kann oder dass ein Umzug beim Finanzamt geltend gemacht werden kann? Viel Spaß beim Stöbern auf kann-man-das-absetzen.de

Hund und Hundesteuer

Die Kosten für Ihren Hund wie die Hundesteuer sind grundsätzlich nicht von der Einkommensteuer abzugsfähig. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Berufsverbände

Beiträge zu Berufsverbänden sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.

Krankengeld

Die Zahlungen von Krankengeld – die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten – sind nicht als Einkünfte zu versteuern aber fallen unter den Progressionsvorbehalt.

Elterngeld

Die Zahlungen von Elterngeld sind nicht als Einkünfte zu versteuern, sie fallen jedoch unter den Progressionsvorbehalt.

Streikgeld

Während des Streiks wird vom Arbeitgeber kein Lohn ausgezahlt, stattdessen erhalten Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld für die Zeit des Streiks.
Diese Zahlungen sind nicht als Einkünfte zu versteuern und fallen auch nicht unter den Progressionsvorbehalt. Sie sind in der Steuererklärung nicht anzugeben.

Eigenheim

Aufwendungen für ein Eigenheim sind nur absetzbar, wenn Sie mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen. Dazu kommt noch die Möglichkeit des Ansatzes der haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen.

Fitnessstudio

Die Kosten für das Fitnessstudio, können Sie unter Umständen bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Müllgebühren

Die Müllgebühren, können Sie grundsätzlich nicht in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Bei der Vermietung und Verpachtung von Eigentum, kann die Müllgebühr abgesetzt werden.