Notebook
Kann man Notebook bei der Steuer absetzen?
Als Arbeitnehmer können Sie die Aufwendungen für Arbeitsmittel (etwa ein Notebook) als Werbungskosten absetzen. Wenn Sie das Notebook auch privat nutzen, können Sie die Kosten immerhin anteilig absetzen. Gewerbetreibende oder Selbstständige können ein betrieblich genutztes Notebook bei den Betriebsausgaben ansetzen.
Weitere Informationen zum Thema Notebook absetzen
Liegen die Kosten für das Notebook bei maximal 800 € netto bzw. 952 € brutto (inklusive 19% Umsatzsteuer), können Sie die so genannte Sofortabschreibung nutzen. Dabei werden die Kosten in voller Höhe im Jahr der Anschaffung bei den Werbungskosten angesetzt. Auch Unternehmer können in diesem Fall die Sofortabschreibung geltend machen und die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen.
Liegen die Kosten darüber, müssen Sie das Notebook (inkl. des Zubehörs wie Maus, Tastatur etc.) über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben. Sofern Sie das Notebook während des Jahres gekauft haben, müssen Sie den Abschreibungsbetrag zudem anteilig monatsweise berechnen.
Erforderliche Belege
Sie benötigen eine Rechnung über das Notebook. Für Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind, ist wichtig, dass es sich um eine ordnungsgemäße Rechnung handelt.
Beispiel Arbeitnehmer
Max (Arbeitnehmer) kauft sich im Mai 2023 einen Notebook inklusive Zubehör für 1.000 € brutto. Da die 952 € Grenze überschritten ist, muss er das Gerät über die dreijährige Nutzungsdauer abschreiben. Pro Jahr ergibt sich eine Abschreibung von 333,33 €. Bei monatsgenauer Aufteilung sind folgende Beträge abziehbar:
Abschreibung | Anteil | Betrag |
---|---|---|
Abschreibung 2023 (für 8 Monate) | 8/12 von 333,33 € | 222,22 € |
Abschreibung 2024 (für 12 Monate) | 333,33 € | |
Abschreibung 2025 (für 12 Monate) | 333,33 € | |
Abschreibung 2026 (für die restlichen 4 Monate) | 4/12 von 333,33 € | 111,11 € |
Beispiel Unternehmer
Lina ist Unternehmerin (umsatzsteuerpflichtig) und kauft sich im Mai 2023 ein Notebook (inklusive Zubehör) für 856,30 € netto. Da die 800 € Grenze überschritten ist, muss sie ihr Notebook über die dreijährige Nutzungsdauer abschreiben. Pro Jahr ergibt sich eine Abschreibung von 285,43 €, bei monatsgenauer Aufteilung sind folgende Beträge abziehbar:
Abschreibung | Anteil | Betrag |
---|---|---|
Abschreibung 2023 (für 8 Monate) | 8/12 von 285,43 € | 190,29 € |
Abschreibung 2024 (für 12 Monate) | 285,33 € | |
Abschreibung 2025 (für 12 Monate) | 285,33 € | |
Abschreibung 2026 (für die restlichen 4 Monate) | 4/12 von 285,43 € | 95,14 € |
Wichtige Änderung ab 2021
Durch den technologischen Fortschritt unterliegen die betroffenen Wirtschaftsgüter einem immer schnelleren Wandel. Für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware kann daher eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.