Kann man das absetzen?

Kontoführungsgebühren

Kann man Kontoführungsgebühren bei der Steuer absetzen?

Die Kosten für Kontoführungsgebühren als Arbeitnehmer sind als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung anzusetzen. Es werden pauschal 16 € vom Finanzamt anerkannt. Sind die Kosten höher müssen diese nachgewiesen werden und sie müssen zwangsläufig durch den Arbeitslohn entstanden sein.

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Girokonten

Handelt es sich um ein betriebliches Konto sind die Kosten als Betriebsausgabe mit der tatsächlichen Höhe der Kontoführungsgebühren abzugsfähig. Sind die Kontoführungskosten, im Zusammenhang mit Vermietungs- oder Verpachtungseinkünften entstanden, handelt es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Für jedes Konto kann die Kontoführungspauschale von 16 € angesetzt werden oder die tatsächlichen Kosten der Kontoführung.

Kreditkarten

Bei der dienstlichen Nutzung einer privaten Kreditkarte können die Jahresgebühren für die Kreditkarte als Werbungskosten berücksichtigt werden. Absetzbar ist der Teil der Kosten, der berufliche Zahlungen betrifft. Werden also 25% der Kreditkartenumsätze beruflich getätigt, können auch 25% der Gebühren angesetzt werden.