Kleidungs-und Wäschepflege und-reinigung
Kann man Kleidungs-und Wäschepflege und-reinigung bei der Steuer absetzen?
Die Kosten für die Kleidungs-und Wäschepflege und-reinigung können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden, wenn die Leistung in Ihrem Haushalt stattfindet. Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung einer Person beauftragt kann ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.
Steuerrechner
Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner
Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.
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Haushaltsnahe Beschäftigung
Es gibt verschiedene Arten von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen:
- Minijob (Haushaltscheckverfahren)
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- auf Rechnung
Bei haushaltsnahen Beschäftigungen wird diese Tätigkeit durch eine Person ausgeführt, die bei Ihnen geringfügig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören:
- Reinigung der Wohnung, Pflege,
- Versorgung und Betreuung von Kindern, kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen
Sind Hilfen und Dienstleistungen für die Pflege und Betreuung eines nahen Angehörigen entstanden, werden diese unter Pflege- und Betreuungsleistungen erfasst.
Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, ist eine Tätigkeit, die einen engen Bezug zum Haushalt hat. Es handelt sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, wenn Sie am Haushaltscheckverfahren teilnehmen.
Nicht abziehen können Sie die Kosten für Putzmittel oder Waschmittel.
Höchstbetrag:
Es können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahllast) berücksichtigt werden.
Erforderliche Belege
Die Vergütung der Haushaltshilfe muss per Banküberweisung erfolgen. Es muss die Bescheinigung der Sozialversicherungsbeiträge vorliegen. Bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe auf Rechnung muss die Rechnung vorliegen.
Achtung
Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung einer Person beauftragt, kann ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.
Beispiel 1:
Die Eheleute Max und Lina beschäftigen eine Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung für monatlich 450 €. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die Reinigung der Räume und die Zubereitung der Mittags- und Abendmahlzeiten sowie die entsprechenden Einkäufe.
Lösung:
Die Tätigkeit der Haushaltshilfe ist haushaltsnah, auch die entsprechenden Einkäufe sind als haushaltsnahe Tätigkeit einzustufen, da diese als Nebenpflicht anzusehen sind. Lina und Max können die Aufwendungen wie folgt berücksichtigen:
450 € x 12 Monate | 5.400 € |
---|---|
davon 20% | 1.080 € |
maximal | 510 € |
Die Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahllast) beträgt 510 €.
Beispiel 2:
Max beschäftigt das ganze Jahr eine Haushaltshilfe. Der Arbeitslohn von monatlich 500 € (6.000 € jährlich) wird über die Lohnsteuer-Karte abgerechnet und ist sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung beträgt geschätzt 1.200 €.
Lösung:
Max kann folgende Aufwendungen geltend machen: | 7.200 € |
---|---|
davon 20% | 1.440 € |
maximal | 4.000 € |