KFZ-Reparatur
Kann man KFZ-Reparatur bei der Steuer absetzen?
Eine KFZ-Reparatur kann nicht in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Es handelt sich hier um Kosten der privaten Lebensführung. Anders ist es, wenn Ihnen auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück, während einer Familienheimfahrt oder auf einer Dienstreise ein Unfall passiert oder sich Ihr Pkw im Betriebsvermögen Ihres Unternehmens befindet. In diesem Fall können Sie die KFZ-Reparatur als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen.
Steuerrechner
Pendlerpauschale Rechner
Geben Sie die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz an. Tragen Sie ein, wie oft Sie den Arbeitsplatz im Jahr aufgesucht haben. Bei einer normalen Fünf-Tage-Arbeitswoche erkennt das Finanzamt unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitstagen 230 Fahrten pro Jahr an. Der Rechner ermittelt, in welcher Höhe Sie Fahrtkosten abziehen können.
Weitere Informationen zum Thema KFZ-Reparatur absetzen
Eine KFZ-Reparatur bzw. Autoreparatur kann meistens nicht in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Eine Ablehnung wird damit begründet, dass die Kosten mit dem Ansatz der Kilometerpauschale abgegolten seien. Und: Es handele sich um Kosten der privaten Lebensführung.
Betriebsausgaben
Anders ist es, wenn Ihr Pkw zum Betriebsvermögen Ihres Unternehmens gehört. In diesem Fall können Sie die Auto-Reparatur bei den Betriebsausgaben ansetzen.
Nutzen Sie Ihren privaten Pkw auch betrieblich, können Sie berufsbedingt gefahrene Kilometer als Betriebsausgabe ansetzen.
- Erste Möglichkeit: Sie ermitteln einen individuellen Kilometersatz. Dabei fließen auch die Auto-Reparatur-Kosten in die Berechnung ein.
- Zweite Möglichkeit: Sie legen den prozentualen Anteil der betrieblich gefahrenen Kilometer auf alle Kosten um. In diesem Fall müssen alle Kosten über das Jahr gesammelt werden. Das kann recht mühselig werden.
Werbungskosten
Hatten Sie einen Unfall, können Sie neben der Entfernungs- und neben der Kilometer-Pauschale unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeuges absetzen. Dazu zählen Aufwendungen für die Beseitigung von Unfallschäden bei einem Verkehrsunfall am eigenen Fahrzeug
- auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,
- auf einer Fahrt zur Einnahme des Mittagessens in einer Gaststätte in der Nähe der Einsatzstelle (Beachte: Gilt nicht bei einer Fahrt zur Einnahme des Mittagessens in einer Gaststätte in der Nähe der regelmäßigen Arbeitsstätte.
- auf einer Umwegfahrt zum Betanken des Fahrzeugs,
- auf einer Umwegstrecke zur Abholung der Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft unabhängig von der Gestaltung der Fahrgemeinschaft.
Auch die Kosten für den Abschleppdienst, einen Mietwagen oder Verschrottungskosten zählen zu den Unfallkosten. Hiervon sind von einer Versicherung erstattete Kosten abzuziehen.
Die Kosten für die Reparatur können Sie in dem Jahr ansetzen, in dem Sie die Kosten gezahlt haben. Der Zeitpunkt des Unfalls ist dabei unerheblich. Kosten, die Ihnen von der Versicherung oder von dritter Seite erstattet wurden, sind natürlich abzuziehen.