iPad
Kann man iPad bei der Steuer absetzen?
Sie können die Kosten für ein iPad als Werbungskosten abziehen, wenn es sich um ein Arbeitsmittel handelt. Nutzen Sie das iPad beruflich und privat, können Sie die Kosten nur anteilig als Werbungskosten abziehen. Auch als Gewerbetreibender oder Selbstständiger können Sie ein betrieblich genutztes iPad bei den Betriebsausgaben ansetzen.
Weitere Informationen zum Thema iPad absetzen
Betragen die Kosten für das iPad maximal 800 € netto bzw. 952 € brutto (mit 19% Umsatzsteuer), können Sie die so genannte Sofortabschreibung nutzen. Die Kosten machen Sie dann in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Unternehmer können in diesem Fall die Sofortabschreibung geltend machen und die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen.
Sind die Kosten höher, müssen Sie das iPad über die Dauer von drei Jahren abschreiben (3 Jahre werden von der Finanzbehörde als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angenommen). Sofern Sie das iPad während des Jahres gekauft haben, müssen Sie den Abschreibungsbetrag anteilig monatsweise berechnen.
Erforderliche Belege
Sie benötigen eine Rechnung über das iPad. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer ist wichtig, dass es sich um eine ordnungsgemäße Rechnung handelt.
Beispiel Arbeitnehmer
Max (Arbeitnehmer) kauft sich im Mai 2023 ein iPad für 969 € brutto. Da die 952 € Grenze überschritten ist, muss er sein iPad über die dreijährige Nutzungsdauer abschreiben. Pro Jahr ergibt sich somit eine Abschreibung von 323 €, bei monatsgenauer Aufteilung sind folgende Beträge abziehbar:
Abschreibung | Anteil | Betrag |
---|---|---|
Abschreibung 2023 (für 8 Monate) | 8/12 von 323 € | 215,33 € |
Abschreibung 2024 (für 12 Monate) | 323 € | |
Abschreibung 2025 (für 12 Monate) | 323 € | |
Abschreibung 2026 (für die restlichen 4 Monate) | 4/12 von 323 € | 107,67 € |
Da Max sein iPad auch privat (Anteil 20%) nutzt müssen die Abschreibungsbeträge prozentual aufgeteilt werden. Für 2024 kann max 323 € davon 80 % = 258,40 € als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Beispiel Unternehmer
Lina ist Unternehmerin (umsatzsteuerpflichtig) kauft sich im Mai 2023 ein iPad für 830,25 € netto. Da die 800 € Grenze überschritten ist, muss sie ihr Tablet über die dreijährige Nutzungsdauer abschreiben. Pro Jahr ergibt sich somit eine Abschreibung von 276,75 €, bei monatsgenauer Aufteilung sind folgende Beträge abziehbar:
Abschreibung | Anteil | Betrag |
---|---|---|
Abschreibung 2023 (für 8 Monate) | 8/12 von 276,75 € | 184,50 € |
Abschreibung 2024 (für 12 Monate) | 276,75 € | |
Abschreibung 2025 (für 12 Monate) | 276,75 € | |
Abschreibung 2026 (für die restlichen 4 Monate) | 4/12 von 276,75 € | 92,25 € |
Wichtige Änderung ab 2021
Durch den technologischen Fortschritt unterliegen die betroffenen Wirtschaftsgüter einem immer schnelleren Wandel. Für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware kann daher eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.