Integrationskurs
Kann man Integrationskurs bei der Steuer absetzen?
Während Sie die Kosten für einen Deutschkurs und für eine Einbürgerung in der Steuererklärung nicht absetzen können, ist bei den Kosten für einen Integrationskurs zu unterscheiden, ob die Teilnahme freiwillig oder verpflichtend war.
Steuerrechner
Außergewöhnliche Belastung: Erfassen Sie außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder Bestattungskosten. Der Rechner ermittelt unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und der Anzahl Ihrer Kinder in welcher Höhe Sie außergewöhnliche Belastungen absetzen können.
Dabei wird auch berücksichtigt ob Sie gemeinsam in einer Partnerschaft veranlagen.
Weitere Informationen zum Thema Integrationskurs absetzen
Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt. Zudem lernen die Kursteilnehmer, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben.
Im Anschluss an den Sprachkurs folgt der Orientierungskurs, in dem z.B. über die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur, Rechte und Pflichten in Deutschland, Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft sowie Werte wie Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung gesprochen wird.
Bei der Frage nach der Absetzbarkeit der Kosten für einen Integrationskurs ist von entscheidender Bedeutung, ob die Teilnahme freiwillig oder verpflichtend ist:
- Bei einer freiwilligen Teilnahme handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung, die steuerlich nicht abzugsfähig sind.
- Hingegen sind die Kosten bei einer verpflichtenden Teilnahme zwangsläufig entstehende Kosten, die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind.
Die Teilnahme kann z.B. auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes verpflichtend sein.
Achtung: Erstattungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sind von den eigenen Kosten abzuziehen.