Kann man das absetzen?

Instandhaltungsrücklage

Kann man Instandhaltungsrücklage bei der Steuer absetzen?

Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft sind nicht abzusetzen. Es handelt sich erst dann um Werbungskosten, wenn das Geld beispielsweise für Erhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen eingesetzt wird.

Weitere Informationen zum Thema Instandhaltungsrücklage absetzen

Die Instandhaltungsrücklage ist auch unter den Begriffen Reparaturfonds, Rücklage, Erneuerungsfonds oder Instandhaltungsrückstellung einer Wohnungseigentümergemeinschaft bekannt. Das Ansammeln einer solchen Rücklage gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft.

Vermieter können Beiträge in die Instandhaltungsrücklage nur dann steuerlich absetzen, wenn das Geld tatsächlich ausgegeben wurde, etwa für Erhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen . Die Bildung der Rücklage selbst kann nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage sind daher nicht in der Steuererklärung zu erwähnen.

Achtung: Zinsen, die aus der verzinslichen Anlage der Instandhaltungsrücklage erzielt werden, sind bei den einzelnen Wohnungseigentümern anteilsmäßig.