Hund und Hundesteuer
Kann man Hund und Hundesteuer bei der Steuer absetzen?
Die Kosten für Ihren Hund wie die Hundesteuer sind grundsätzlich nicht von der Einkommensteuer abzugsfähig. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Weitere Informationen zum Thema Hund und Hundesteuer absetzen
Kosten für »Berufshunde« wie Polizeihunde, Wachhunde, Spürhunde oder Therapiehunde zählen zu Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Zu diesen Kosten gehören die Ausgaben für den Tierarzt oder das Tierfutter. Oft werden diese Hunde auch von der Hundesteuer befreit.
Eine weitere Ausnahme stellen Hunde dar, die Hilfen für Behinderte sind (z.B. ein Blindenhund). Diese Kosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Wird der Hund auch mit zur Arbeit genommen und leistet hier dem Behinderten Hilfe, so kann eine Aufteilung in Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen erfolgen.
Das Füttern und die Betreuung für einen rein privaten Hund in der Wohnung können als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Spaziergänge oder eine Hundepension zählen nicht zu den absetzbaren Kosten.