Hausratversicherung
Kann man Hausratversicherung bei der Steuer absetzen?
Die Beiträge zu einer Hausratversicherung sind meist private Ausgaben und daher nicht absetzbar. Bei einem absetzbaren Arbeitszimmer oder bei der Vermietung und Verpachtung von Eigentum kann die Hausratversicherung absetzbar sein.
Weitere Informationen zum Thema Hausratversicherung absetzen
Grundsätzlich sind Hausratversicherungen nicht als Sonderausgaben absetzbar. Etwas anderes gilt wenn die Versicherung einen beruflichen Bezug hat. Dann können die Beiträge zu den Werbungskosten zählen. Entsprechend lassen sich die Kosten dann bei einem Arbeitszimmer oder bei der Vermietung und Verpachtung von Eigentum absetzen.
Erforderliche Belege
Bitte reichen Sie als Beleg die Beitragsrechnung der Versicherung ein. Sie erhalten die Beitragsrechnung in der Regel jährlich automatisch von Ihrem Versicherungsunternehmen. Falls nicht, fordern Sie sie bitte an.
Beispiel
Max vermietet in seinem eigenen Haus 155 qm eine möblierte 55 qm Wohnung. Er erhält dafür monatlich 300 €. Max hat im Veranlagungsjahr folgende Kosten getragen: Hausratversicherung 300 €, Wasser/Strom 1.500 € und Grundsteuer 350 €. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ergeben sich wie folgt:
Einnahmen 12 x 300 € = 3.600 €
Kosten für das ganze Haus:
Kosten | Intervall | Betrag |
---|---|---|
Hausratversicherung | 1 x | 300 € |
Wasser/Strom | 12 x 125 € | 1.500 € |
Grundsteuer | 1 x | 350 € |
Kosten | anteilig für 55 m² | 762,90 € |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2.837,10 €
Max kann bei der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung seine Hausratversicherung anteilig geltend machen.