Kann man das absetzen?

Hausratversicherung

Kann man Hausratversicherung bei der Steuer absetzen?

Die Beiträge zu einer Hausratversicherung sind meist private Ausgaben und daher nicht absetzbar. Bei einem absetzbaren Arbeitszimmer oder bei der Vermietung und Verpachtung von Eigentum kann die Hausratversicherung absetzbar sein.

Weitere Informationen zum Thema Hausratversicherung absetzen

Grundsätzlich sind Hausratversicherungen nicht als Sonderausgaben absetzbar. Etwas anderes gilt wenn die Versicherung einen beruflichen Bezug hat. Dann können die Beiträge zu den Werbungskosten zählen. Entsprechend lassen sich die Kosten dann bei einem Arbeitszimmer oder bei der Vermietung und Verpachtung von Eigentum absetzen.

Erforderliche Belege

Bitte reichen Sie als Beleg die Beitragsrechnung der Versicherung ein. Sie erhalten die Beitragsrechnung in der Regel jährlich automatisch von Ihrem Versicherungsunternehmen. Falls nicht, fordern Sie sie bitte an.

Beispiel

Max vermietet in seinem eigenen Haus 155 qm eine möblierte 55 qm Wohnung. Er erhält dafür monatlich 300 €. Max hat im Veranlagungsjahr folgende Kosten getragen: Hausratversicherung 300 €, Wasser/Strom 1.500 € und Grundsteuer  350 €. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ergeben sich wie folgt:

Einnahmen 12 x 300 € = 3.600 €

Kosten für das ganze Haus:

KostenIntervallBetrag
Hausratversicherung1 x300 €
Wasser/Strom12 x 125 € 1.500 €
Grundsteuer1 x350 €
Kostenanteilig für 55 m²762,90 €

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2.837,10 €

Max kann bei der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung seine Hausratversicherung anteilig geltend machen.