Haushaltsnahe Dienstleistungen
Kann man Haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer absetzen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung absetzbar (Minderung der Steuerzahllast). Es können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner
Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.
Weitere Informationen zum Thema Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Der Begriff „im Haushalt“ kann künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Somit können beispielsweise Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.
Begünstigte Aufwendungen
Zu den begünstigten Aufwendungen gehören
- die Kosten für die Inanspruchnahme der haushaltsnahen Tätigkeit selbst,
- die Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen,
- die Kosten für Handwerkerleistungen,
- die in Rechnung gestellten Kosten für Maschinen,
- und die in Rechnung gestellten Fahrtkosten.
Sie können haushaltsnahe Dienstleistungen auch dann geltend machen, wenn der Haushalt innerhalb der EU/EWR liegt.
Folgende Aufwendungen sind nicht begünstigt:
- Aufwendungen für das verwendete Material oder sonstige mit der Dienstleistung, den Pflege- und Betreuungsleistungen bzw. den Handwerkerleistungen in Zusammenhang stehende mitgelieferte Waren. Das gilt nicht für Verbrauchsmaterial wie Schmier-, Reinigungs- oder Spülmittel;
- Aufwendungen für Dienstleistungen, bei denen die Lieferung
- von Waren im Vordergrund steht wie beispielsweise Partyservice,
- Aufwendungen, bei denen die Entsorgung oder eine Gutachtertätigkeit im Vordergrund steht,
- Verwaltergebühren.
Höchstbeträge
Bei Haushaltsnahen Dienstleistungen liegt die Höchstgrenze bei 20% (maximal 4.000 €). Teilen sich mehrere Alleinstehende einen Haushalt, kann der Höchstbetrag insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden.
Nachweispflicht
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen müssen nach Aufforderung durch das Finanzamt
- durch Vorlage der Rechnung des beauftragten Unternehmens mit aussagekräftigen Angaben über die erbrachte Dienstleistung und
- Vorlage des Kontoauszugs mit Abbuchung des Rechnungsbetrages oder einer entsprechenden Bescheinigung des Kreditinstituts
belegt werden.
Die Rechnung
Das Finanzamt gewährt Ihnen eine entsprechende Steuerermäßigung nur, wenn Sie die entstandenen Kosten mittels einer korrekt ausgestellten Rechnung nachweisen. Korrekt bedeutet: Aus der Rechnung (oder einer beigefügten Anlage) muss der genaue Anteil der Arbeits- und Fahrkosten hervorgehen – in Summe oder prozentual. Das ist wichtig, denn: Die reinen Materialkosten können Sie nicht steuerlich geltend machen.
Sollten Arbeits- und Fahrtkosten nicht klar erkennbar sein, dann bitten Sie einfach um eine neue – vollständige – Rechnung.
Beispiel:
Lina beauftragt einen Heizungsmonteur zur Wartung ihrer Therme. Sie erhält eine Rechnung über 150 €. Die Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:
Aufwendungen | Beträge |
---|---|
Kosten für Teile | 50 € inkl. USt |
2 Stunden Arbeitswert | 100 € inkl. USt |
Gesamtbetrag | 150 € inkl. USt |
Lina kann 20% von 100 € = 20 € als Steuerermäßigung berücksichtigen.