Haushaltsauflösung
Kann man Haushaltsauflösung bei der Steuer absetzen?
Die Kosten für eine Haushaltsauflösung können nicht abgesetzt werden. Anders sieht es bei Unternehmern und Vermietern aus.
Steuerrechner
Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner
Tragen Sie Ihre Kosten für Ihre Haushaltshilfe ein. Dies kann eine Haushaltshilfe als Mini-Job oder bei einem Dienstleister sein. Vergessen Sie nicht ihre Handwerker-Kosten einzutragen. Der Rechner ermittelt Ihren Steuerbonus.
Weitere Informationen zum Thema Haushaltsauflösung absetzen
Wenn Sie den Haushalt Ihres selbstgenutzten Eigenheims auflösen, können Sie die dabei entstehenden Kosten nicht absetzen. Die Berücksichtigung, etwa als »haushaltsnahe Dienstleistung« oder als »Handwerkerleistung«, ist nach der Meinung der Finanzverwaltung nicht möglich.
Anders sieht es für Unternehmer oder Vermieter aus:
Betriebsausgaben
Wenn Ihr Unternehmen umzieht oder aufgelöst wird, können Sie die dabei anfallenden Kosten im Rahmen der Betriebsausgaben absetzen.
Werbungskosten
Vermieten Sie ein Objekt, können Sie die Kosten für eine Haushaltsauflösung (wenn etwa der Mieter verstorben ist und sich niemand um den Nachlass kümmert), im Rahmen der Werbungskosten ansetzen.