Handy
Kann man Handy bei der Steuer absetzen?
Arbeitnehmer können ihre Handykosten als Werbungskosten abziehen, soweit sie beruflich veranlasst sind. Auch Unternehmer können Ihre betrieblich veranlassten Handykosten als Betriebausgabe geltend machen.
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Für die Berücksichtigung gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Einzelnachweis
Dazu protokollieren Sie über einen Zeitraum von drei Monaten, welche Gespräche Sie privat und welche beruflich geführt haben. Den so ermittelten beruflichen Anteil der Kosten können Sie dann auch für die Folgemonate des Veranlagungszeitraums ansetzen. Nach diesem (beruflichen) Anteil wird auch die Grundgebühr abgezogen.
2. Die Pauschalmethode
Fallen beruflich veranlasste Handykosten an, können Sie pauschal 20 % des monatlichen Rechnungsbetrags (maximal 20€/Monat) ansetzen. Aus den Rechnungen der letzten drei Monate errechnen Sie den Durchschnittsbetrag für das ganze Jahr.
Wollen Sie mehr als 20 % bzw. 20 € pro Monat abziehen, wählen Sie den Einzelnachweis. Diese Mühe kann sich bei hohen beruflichen Handykosten lohnen. Wenn der Einzelnachweis für Sie ungünstiger ausfällt, können Sie immer noch auf die Pauschalmethode zurückgreifen.
Erforderliche Belege:
Für die erste Variante muss ein Einzelverbindungsnachweis vom Mobilfunkanbieter vorliegen. Damit werden die Verbindungen in private und berufliche Gespräche aufgeteilt. Der Einzelnachweis lohnt sich, wenn der berufliche Anteil mehr als 20 % der Gesamtgespräche ausmacht. Liegt der Anteil darunter, ist meist die (folgende) Pauschalmethode interessanter.
Für beide Varianten müssen die Telefonrechnungen vorliegen.
Handyversicherung
Eine Handyversicherung schützt vor Flüssigkeits-, Display- oder Bruchschäden eines Mobiltelefons. Die Versicherungsbeiträge für Ihr privat genutztes Mobiltelefon können Sie nicht abziehen. Bei beruflich genutzten Geräten handelt es sich um Werbungskosten von Arbeitnehmern bzw. Betriebsausgaben von Unternehmern. Diese Maßstäbe gelten auch für die Versicherung anderer Geräte wie Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Wäschetrockner) oder Fernsehgeräte.
Beispiel Arbeitnehmer
Lina nutzt Ihr privates Handy auch beruflich. Der berufliche Anteil beträgt 30%. Lina weist anhand des Einzelverbindungsnachweises die berufliche Nutzung nach. Es können 30% der Telefonkosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Beispiel Unternehmer
Max nutzt sein betriebliches Handy auch privat. Es werden pauschal 20% der Telefonkosten (maximal 23,80 €/Monat) als private Nutzung angesetzt. Die 20% weist Max anhand des Einzelverbindungsnachweises nach. Als Betriebsausgabe kann Max die restlichen 80% der Telefonkosten ansetzen.