Haftpflichtversicherung
Kann man Haftpflichtversicherung bei der Steuer absetzen?
Haftpflichtversicherungen können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Handelt es sich um eine spezielle Haftpflichtversicherung und steht sie im Zusammenhang mit dem Erzielen von Einkünften, können diese Kosten evtl. als Werbungskosten voll berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung absetzen
Folgende Haftpflichtversicherungen können als Sonderausgaben abgezogen werden.
- Privathaftpflichtversicherung
- Die Autohaftpflicht – wenn das KFZ (auch) beruflich genutzt wird
- Familienhaftpflicht
- Tierhaftpflicht (beispielsweise für Hunde oder Pferde)
- Hausbesitzerhaftpflicht
- Bootshaftpflicht
Bitte achten Sie darauf, ob die Kosten evtl. Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein könnten. Dies ist der Fall, wenn die Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit Ihrem Beruf bzw. mit der Erzielung von Einkünften steht.
Beispiel
Max vermietet in seinem Haus eine Wohnung. Er erzielt Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung. Das Haus hat eine Fläche von 200 qm. Auf die vermietete Wohnung entfallen 100 qm. Die Kosten für seine Hausbesitzerhaftpflicht belaufen sich auf 300 € im Jahr. Max kann 150 € als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen und 150 € als Sonderausgaben.