Kann man das absetzen?

Energieausweis

Kann man Energieausweis bei der Steuer absetzen?

Kosten für einen Energiepass sind nach § 35a EStG nicht in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können diese jedoch als Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben bei einem Unternehmer absetzen.

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Der Energieausweis ( oder Energiepass) liefert Daten, mit denen die Energieeffizienz eines Gebäudes festgehalten wird. Die Angaben im Ausweis erlauben einen Vergleich mit typischen anderen Gebäuden. Damit liefert der Energieausweis auch die Möglichkeit künftig anfallende Energiekosten für eine Wohnung oder ein Haus grob zu schätzen. Ein Energiepass kann auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs (Verbrauchsausweis) oder theoretischer Annahmen (Bedarfsausweis) erstellt werden.

Energieausweise sind ab Ausstellung zehn Jahre lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sie müssen nur vorgelegt werden, wenn das Gebäude oder eine Einheit neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Der Energiepass ist damit für alle Vermieter nach dem Gebäudeenergiegesetz seit 2020 Pflicht.

Die Kosten für einen Energiepass gehören zu den Werbungskosten eines Vermieters. Haben Sie die Kosten für Ihr selbstgenutztes Eigenheim getragen, können Sie diese nicht in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Eine Berücksichtigung in den Bereichen »Haushaltsnahe Dienstleistung« oder »Handwerkerleistung« ist nach Meinung der Finanzverwaltung nicht möglich.