Kann man das absetzen?

Duales Studium

Kann man Duales Studium bei der Steuer absetzen?

Bei einem dualen Studium erfolgt die Ausbildung in einem Betrieb und es wird ein Studium absolviert. In dieser Konstellation sind die Studiengebühren immer als Werbungskosten zu berücksichtigen, auch wenn es sich um ein Erststudium handelt.

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Das duale Studium erfolgt stets im Rahmen eines Dienst- bzw. Ausbildungsdienstverhältnisses. Daher sind die Studienkosten direkt den Werbungskosten zuzuordnen.

Die Kosten sind wie folgt zu berücksichtigen:

  • Da es sich hier um eine dauerhafte Zuordnung handelt, stellt der Ausbildungsbetrieb die erste Tätigkeitsstätte dar. Daher sind die Fahrten von der Wohnung dorthin lediglich mit der Entfernungspauschale von 0,30 € je einfacher Entfernung absetzbar, Verpflegungspauschbeträge werden nicht berücksichtigt. Die Eintragung erfolgt im Bereich Arbeitnehmereinkünfte, Werbungskosten, Wege zur Arbeit.
  • Werden die Auszubildenden bzw. Anwärter von ihrer ersten Tätigkeitsstätte vorübergehend in einen anderen Betrieb abgeordnet oder werden auf Lehrgänge geschickt, handelt es sich um eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Hierfür können die Fahrten mit der Dienstreisepauschale von 0,30 € je Fahrtkilometer sowie Verpflegungspauschbeträge und Übernachtungskosten geltend gemacht werden. Die Eintragung erfolgt unter den Arbeitnehmereinkünften, Werbungskosten, Reisekosten.
  • Die Fahrten zwischen Wohnung und Universität oder Hochschule werden als  Auswärtstätigkeit berücksichtigt. Das heißt hierfür können Sie Reisekosten nach Reisekostengrundsätzen beanspruchen. Also es können 0,30 € je Fahrtkilometer sowie Verpflegungspauschbeträge geltend gemacht werden. Die Eintragung erfolgt unter den Kosten als Student.
  • Alle weiteren Kosten die im Zusammenhang mit dem Studium stehen wie Studiengebühren, Kosten für privaten Hochschulen, Kosten für die Abschlussarbeit wie Druckkosten oder Bindekosten, Literatur oder Arbeitsmittel können ebenfalls abgesetzt werden. Die Eintragung erfolgt unter den Kosten als Student.

Im Allgemeinen kann man sagen, dass die Werbungskosten die im Zusammenhang mit dem Ausbildungsvertrag stehen unter den Arbeitnehmereinkünften, als Werbungskosten zu erfassen sind. Die Kosten für das Studium hingegen sind unter den Kosten als Student zu erfassen und werden auch als Werbungskosten berücksichtigt.