Dienstfahrzeug
Kann man Dienstfahrzeug bei der Steuer absetzen?
Ein Dienstfahrzeug, das Sie von Ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen und privat nutzen dürfen, müssen Sie als geldwerten Vorteil versteuern. Es gibt zwei Wege der Besteuerung: Die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch. Dies gilt auch für einen Unternehmer, der seinen Pkw im Betriebsvermögen hält – sofern er den PKW auch privat nutzt.
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Geben Sie die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz an. Tragen Sie ein, wie oft Sie den Arbeitsplatz im Jahr aufgesucht haben. Bei einer normalen Fünf-Tage-Arbeitswoche erkennt das Finanzamt unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitstagen 230 Fahrten pro Jahr an. Der Rechner ermittelt, in welcher Höhe Sie Fahrtkosten abziehen können.
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Besonderheiten
- Die private Nutzung eines Firmenwagens ist ein geldwerter Vorteil, den Sie versteuern müssen.
- Es gibt zwei Wege der Besteuerung: Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch.
- Ein Wechsel zwischen Ein-Prozent-Regelung und Fahrtenbuch ist während des Jahres nicht möglich.
- Bei der Ein-Prozent-Regelung kommt es ausschließlich auf den Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung an.
- Wenn Sie arbeitsvertraglich den Dienstwagen nicht privat nutzen dürfen, dann müssen Sie auch keinen geldwerten Vorteil versteuern – auch dann nicht, wenn Sie täglich mit dem Pkw von Ihrem Wohnort in den Betrieb fahren.
Variante 1: Die Ein-Prozent-Regelung
Bei dieser Regelung versteuern Sie bei privaten Fahrten pro Monat ein Prozent des inländischen Listenpreises inklusive Umsatzsteuer (Bruttolistenpreis). Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden zusätzlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat fällig. Damit sind dann sämtliche Privatfahrten abgegolten. Kürzungen dieser Beträge können nicht vorgenommen werden.
Nutzen Sie Ihren Dienstwagen für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, erhöht sich die Pauschale für jeden Entfernungskilometer zwischen Beschäftigungsort und Heimatort um 0,002 Prozent des Listenpreises. Diese Kilometer können Sie in der Einkommensteuererklärung weiterhin bei den Werbungskosten ansetzen.
Variante 2: Das Fahrtenbuch
Das Führen eines Fahrtenbuchs kann günstiger sein:
- wenn Sie den PKW nur selten privat nutzen
- beim Kauf eines älteren Gebrauchtwagens
- bei älteren bereits abgeschriebenen Pkws
- bei niedrigeren laufenden Kosten und hohem Listenpreis
und wenn bei der Ein-Prozent-Methode der Privatanteil so hoch ist wie die gesamten Kosten
Die Kosten der privaten Nutzung können Sie mit Hilfe eines Fahrtenbuches wesentlich genauer erfassen (und damit auch gerechter versteuern). Dazu müssen Sie lediglich die Belege für Ihre Kosten sammeln und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweisen.
Die Finanzverwaltung schreibt genau vor, wie ein Fahrtenbuch zu führen ist. Für dienstliche Fahrten sind danach mindestens folgende Angaben erforderlich:
1. Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit,
2. Reiseziel und Reiseroute (wird ein Umweg gefahren, ist dieser aufzuzeichnen),
3. Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.
Für Privatfahrten genügen jeweils die Kilometerangaben. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch ausreichend.
Der Übergang von einer beruflichen zu einer privaten Nutzung muss immer durch die Angabe des Gesamtkilometerstands dokumentiert werden.
Mehrere Abschnitte einer beruflichen Reise können zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden. Bedingung: Die einzelnen aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner werden im Fahrtenbuch in zeitlicher Reihenfolge aufgeführt. Achtung: Berufliche Verschwiegenheitspflichten, etwa eines Rechtsanwalts, berechtigen nicht dazu, im Fahrtenbuch auf die Angabe von Reisezweck, Reiseziel und aufgesuchtem Geschäftspartner zu verzichten.
Das Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die zu erfassenden Fahrten in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben.
Elektronische Fahrtenbücher sind grundsätzlich anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert und offen gelegt werden.
Der Nachweis der Privatfahrten anhand eines Tabellenkalkulationsprogramms (z. B. einer Microsoft-Excel-Tabelle) genügt dagegen den Anforderungen an ein Fahrtenbuch nicht.
Nur für den Arbeitsweg: steuerfrei
Wenn Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Dienstwagen ausschließlich von der Wohnung zum Arbeitsplatz fahren, brauchen Sie keine Steuern auf eine private Nutzung des Autos bezahlen.
Wechsel ist möglich
Sie haben die Möglichkeit, die Privatnutzung Ihres Firmenwagens zunächst mit Ihrem Arbeitgeber nach der 1%-Methode vorzunehmen und dann in Ihrer Einkommensteuererklärung die tatsächlichen Aufwendungen anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs sowie von Einzelbelegen anzusetzen.
Private Zuzahlungen zum Firmenwagen sind Werbungskosten
Zahlen Sie zu Ihrem Dienstwagen etwas dazu, können Sie diese Summe als Werbungskosten geltend machen.