Deichabgabe
Kann man Deichabgabe bei der Steuer absetzen?
Kosten für die Deichabgabe sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie kann Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder Betriebsausgaben bei einem Unternehmer sein.
Weitere Informationen zum Thema Deichabgabe absetzen
Die sogenannte Deich- oder auch Küstenschutz-Abgabe ist eine regionale Steuer und wird in der Regel nur dort erhoben, wo das eingenommene Geld auch für den Schutz der Anwohner verwendet werden kann. Die Abgabe ist nicht unumstritten, da nur ein Teil der Bevölkerung die Küstenschutzabgabe zahlen muss.
Die Kosten für die Deichabgabe gehören zu den Werbungskosten eines Vermieters. Zu den Werbungskosten zählen die öffentlichen Lasten des Grundstücks, so dass neben der ausdrücklich erwähnten Grundsteuer auch noch regionale Abgaben, wie eben die Deichabgabe oder beispielsweise auch Beiträge an den Wasser- und Bodenverband, berücksichtigt werden.
Haben Sie die Abgabe für Ihr selbstgenutztes Eigenheim gezahlt, können Sie diese nicht in Ihrer Steuererklärung abziehen. Eine Berücksichtigung als »haushaltsnahe Dienstleistung« oder als »Handwerkerleistung« ist nach der Meinung der Finanzverwaltung nicht möglich.