Kann man das absetzen?

Berufsunfähigkeitsversicherung

Kann man Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Steuer absetzen?

Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung können als »sonstige Vorsorgeaufwendungen« abgezogen werden. Handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, also einen Bestandteil einer Rürup-Vesicherung oder Lebensversicherung, sind die Beiträge diesen Versicherungen zuzurechnen.

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Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind als »sonstige Vorsorgeaufwendungen« abziehbar.

»Sonstige Vorsorgeaufwendungen« sind bis zu 1.900 € abziehbar, wenn Sie Ihre Krankenversicherung nicht vollständig alleine zahlen und damit Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse haben. Erhalten Sie als Rentner Zuschüsse zu Ihrer Krankenversicherung/Ihren Krankheitskosten oder erhalten Sie als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer steuerfreie Arbeitgeberbeiträge, haben Sie Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse. Beamte und Versorgungsempfänger erhalten steuerfreie Beihilfen und haben ebenfalls diesen Anspruch.

Der abzugsfähige Betrag erhöht sich auf 2.800 €, wenn Sie Ihre Krankenversicherung vollständig alleine zahlen und damit keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse haben.

Bei Eheleuten verdoppelt sich dieser Betrag.