Ausweisdokumente
Kann man Ausweisdokumente bei der Steuer absetzen?
Die Kosten für Ausweisdokumente wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zählen meist zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind damit nicht absetzbar.
Weitere Informationen zum Thema Ausweisdokumente absetzen
Reisepass und Personalausweis
Bei den Gebühren für Ihren Reisepass und Personalausweis handelt es sich fast immer um nicht zu berücksichtigende Kosten der privaten Lebensführung, die steuerlich kein Bedeutung haben.
Ausnahme: Die Kosten für einen Reisepass sowie die Passfotos sind dann Werbungskosten, wenn Sie die Ausweispapiere nicht privat verwenden sondern beruflich erforderlich sind. Voraussetzung für einen Abzug ist also, dass Sie den Reisepass ausschließlich zur Durchführung von Auslandsdienstreisen benötigen und nutzen. Bei einer beruflichen Auslandsreise in ein Land mit Visumspflicht können Sie auch die Kosten für das Visum als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe absetzen.
Führerschein
Die Kosten für die Erlangung des Führerscheins sind meist privat veranlasst und können daher nicht abgezogen werden. Es sind ausnahmsweise dann Fortbildungskosten bzw. Berufsausbildungskosten, wenn der Erwerb des Führerscheins unmittelbare Voraussetzung für die beabsichtigte Berufsausübung ist wie als Taxi-, Bus- oder Lkw-oder Truck-Fahrer.
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird nach verkehrsrechtlichen Vergehen angeordnet und beurteilt die Fahreignung der betroffenen Person. Sie zählt zu den Folgekosten einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat. Die Kosten für eine MPU sind nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar: Diese Kosten wären bei ordnungsgemäßem Verhalten vermeidbar gewesen. Aus diesem Grund entfällt auch die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung.