Kann man das absetzen?

Architektenleistung

Kann man Architektenleistung bei der Steuer absetzen?

Kosten für einen Architekten sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Als Unternehmer können Sie die Kosten jedoch als Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben abziehen.

Weitere Informationen zum Thema Architektenleistung absetzen

Haben Sie die Leistungen des Architekten für Ihr selbstgenutztes Eigenheim gezahlt, können Sie diese nicht in Ihrer Steuererklärung abziehen. Eine Berücksichtigung als »haushaltsnahe Dienstleistung« oder als »Handwerkerleistung« ist nach der Meinung der Finanzverwaltung nicht möglich.

Bei der Vermietung eines Objektes oder im Rahmen der Betriebsausgaben eines Unternehmers sind die Kosten jedoch als Werbungskosten absetzbar. Das Honorar für die Architektenleistungen zählt zu Herstellungskosten eines Gebäudes und ist deshalb abzugsfähig.