Arbeitslosengeld
Kann man Arbeitslosengeld bei der Steuer absetzen?
Die Zahlungen von Arbeitslosengeld sind nicht als Einkünfte zu versteuern aber fallen unter den Progressionsvorbehalt.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld absetzen
Das Arbeitslosengeld gehört zu den steuerfreien Einnahmen und unterliegt damit nicht der Einkommensteuer. Jedoch wird das Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Das heißt es erhöht sich der Einkommensteuersatz, da bei der Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes auch die steuerfreien Lohnersatzleistungen mit einbezogen werden. In der Folge unterliegt das steuerpflichtige Einkommen einem höheren Steuersatz. Somit müssen Sie das Arbeitslosengeld in der Einkommensteuererklärung angeben.
Hingegen sind Zahlungen von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nicht als Einkünfte zu versteuern und fallen auch nicht unter den Progressionsvorbehalt. Sie sind in der Steuererklärung nicht anzugeben.