Kann man das absetzen?

Anwalt

Kann man Anwalt bei der Steuer absetzen?

Anwaltskosten eines Arbeitnehmers sind Werbungskosten, wenn sie im Zusammenhang mit einem arbeitsrechtlichen Sachverhalt stehen. Unternehmer können die Kosten für einen Rechtsanwalt als Betriebsausgabe abziehen, wenn die Tätigkeit für den Betrieb geleistet wird. Anwaltskosten bei Mietrechtsstreitigkeiten sind für Vermieter Werbungskosten. Ein Abzug der Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung ist seit 2013 nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Steuerrechner


Außergewöhnliche Belastung: Erfassen Sie außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder Bestattungskosten. Der Rechner ermittelt unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und der Anzahl Ihrer Kinder in welcher Höhe Sie außergewöhnliche Belastungen absetzen können.

Dabei wird auch berücksichtigt ob Sie gemeinsam in einer Partnerschaft veranlagen.

Weitere Informationen zum Thema Anwalt absetzen

Werbungskosten/Betriebsausgaben

Stehen die Rechtsanwaltsgebühren im Zusammenhang mit Ihren Einnahmen, handelt es sich bei Arbeitnehmern oder Vermietern um Werbungskosten bzw. bei Unternehmern um Betriebsausgaben. Dies ist der Fall bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen von Arbeitnehmern, Mietstreitigkeiten von Vermietern oder betrieblich verursachten Rechtsstreits von Unternehmern.

Gesetzesänderung 2013

Handelt es sich nicht um Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, dann rücken die Anwaltskosten mehr und mehr in den Privatbereich. Der Gesetzgeber hat das Einkommensteuergesetz ab 2013 geändert, dass »Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits« vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen sind. Zu diesen Aufwendungen gehören die Kosten für einen Anwalt.

Diese können nur noch ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn es sich um Aufwendungen handelt ohne die Sie Gefahr liefen, Ihre Existenzgrundlage zu verlieren und Ihre lebensnotwendigen Bedürfnisse im üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

Strafverteidigungskosten bei einer vorsätzlich begangenen Straftat können in keinem Fall abgezogen werden.