Weitere Werbungskosten
Kann man Weitere Werbungskosten bei der Steuer absetzen?
Es kann bei den Werbungskosten Kosten geben die nicht direkt einer Werbungskosten-Art zugeordnet werden können. Diese Kosten können bei den weiteren Werbungskosten erfasst werden. Es handelt sich hierbei um beruflich veranlasste Kosten für z.B. eine Brille, Bewirtungskosten oder Krankheitskosten.
Weitere Informationen zum Thema Weitere Werbungskosten absetzen
Arbeitnehmer können Kosten haben, die nicht direkt einer festgelegten Werbungskosten-Art zugeordnet werden können. Diese Sachverhalte können bei den weiteren Werbungskosten erfasst werden.
Was können weitere Werbungskosten sein?
Bewirtungskosten
Gehen Sie z.B. mit einem Kunden essen und Ihr Arbeitgeber erstattet Ihnen diese Kosten nicht, können Sie den Betrag als Werbungskosten absetzen. Wichtig ist, dass der Grund der Bewirtung beruflich veranlasst ist.
Brille
Brillen können auch zu den Werbungskosten zählen, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder ein Zusammenhang mit dem Beruf eindeutig feststeht.
Kosten für eine Feier
Die Kosten für eine Feier mit Kollegen, Vorgesetzten und Geschäftsfreunden sind steuerlich absetzbar, falls das Fest zumindest in Teilen beruflich veranlasst war.
Unfallkosten
Wenn Ihnen auf einer beruflich veranlassten Fahrt beziehungsweise auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Unfall passiert, können Sie die Kosten der Beseitigung des Schadens an Ihrem eigenen und am fremden Fahrzeug sowie etwaige Mietwagenkosten absetzen. Auch die evtl. in zusammenhängenden Krankheitsaufwendungen können unter den weiteren Werbungskosten erfasst werden.
Berufsbedingte Krankheitskosten
Krankheitskosten sind dann als Werbungskosten abzuziehen, wenn sie ganz oder teilweise »klar und eindeutig durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind«.
Kosten für einen beruflichen Rechtsstreit
Stehen die Prozesskosten (etwa Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten) im Zusammenhang mit Ihren Einnahmen, handelt es sich um Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Dies ist der Fall bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen von Arbeitnehmern, Mietstreitigkeiten von Vermietern oder betrieblich verursachten Rechtsstreits von Unternehmern.
Porto
Müssen Sie berufliche Briefe versenden und bekommen die Kosten nicht erstattet. Sind die Kosten als Werbungskosten zu berücksichtigen.
Reisepass (bei ausschließlicher Nutzung für berufliche Auslandsreisen)
Die Kosten für einen Reisepass sowie die Passfotos sind dann Werbungskosten, wenn Sie die Ausweispapiere nicht privat verwenden sondern beruflich erforderlich sind. Voraussetzung für einen Abzug ist also, dass Sie den Reisepass ausschließlich zur Durchführung von Auslandsdienstreisen benötigen und nutzen. Bei einer beruflichen Auslandsreise in ein Land mit Visumspflicht können Sie auch die Kosten für das Visum als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe absetzen.
Unfallversicherung
Der berufliche Anteil einer Unfallversicherung ist als Werbungskosten abzugsfähig. Der Anteil ist auf Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen.
Rechtsschutzversicherung
Der berufliche Teil einer Rechtsschutzversicherung, kann unter den Werbungskosten berücksichtigt werden. Der Anteil ist auf Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen. Auch den Selbstbehalt einer Rechtsschutzversicherung innerhalb eines Arbeitsrechtsschutzprozesses können Sie als „weitere Werbungskosten“ absetzen.
Berufshaftpflichtversicherung
Bei manchen Berufen ist es erforderlich eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, da nicht alle Risiken vom Arbeitgeber abgedeckt sein können. Die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung sind als Werbungskosten zu berücksichtigen.
Visitenkarten
Lassen Sie Ihre beruflichen Visitenkarten selbst drucken und bekommen die Kosten nicht erstattet, können Sie die Kosten als Werbungskosten berücksichtigen.
Winterbeschäftigungsumlage
Im Baugewerbe zieht Ihr Arbeitgeber 0,8% Winterbeschäftigungsumlage von Ihrem Bruttoarbeitslohn ab. Die Winterbeschäftigungsumlage wir in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und der Arbeitnehmer-Anteil ist unter den Werbungskosten abzuziehen.
Geschenke
Geschenke an Geschäftsfreunden oder Kunden sind als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn Sie beruflich veranlasst sind. Die Geschenke dürfen pro Jahr und beschenkten 35 € nicht übersteigen.
Kreditkartengebühren (bei ausschließlicher Nutzung für berufliche Zwecke)
Die Kosten für die Kreditkarte, die z.B. ausschließlich für berufliche Auswärtstätigkeiten verwendet wird, sind als Werbungskosten zu berücksichtigen.
Sprachkurs
Belegen Sie einen Sprachkurs, der konkret mit Ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt, sind Ihre Kosten als Werbungskosten abziehbar.
Zubehör
Kosten für Zubehör wie das Navigationsgerät eines Lkw-Fahrers oder OBD-Stecker für elektronische Fahrtenbücher sind als „weitere Werbungskosten“ abziehbar.