Vermögenswirksame Leistung
Kann man Vermögenswirksame Leistung bei der Steuer absetzen?
Eine vermögenswirksame Leistung ist eine Sparanlage, die über den Arbeitslohn gezahlt wird. Der Gesetzgeber unterstützt das Sparen mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage, die mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden muss. Hierfür müssen die Daten des jeweiligen Anlageinstitutes in der Steuererklärung erfasst werden.
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Zulagen und Einkommensgrenzen beim Beteiligungssparen
Für eine vermögenswirksame Leistung beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 20%. Dabei gibt es einen Höchstbetrag von 400,00 € (Ledige), 800,00 € (Verheiratete).
Die Zulage beträgt somit max. 80,00 € (für Ledige) und 160,00 € (für Verheiratete).
Die Zulage wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über 20.000 € /40.000 € (Ledige/Zusammenveranlagung) liegt.
Zulagen und Einkommensgrenzen beim Bausparen
Hier beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 9% . Dabei gilt ein Höchstbetrag von 470 €/940 € (Ledige/Verheiratete).
Die Zulage beträgt somit maximal 43 € / 86 € (Ledige/Verheiratete).
Die Zulage wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über 17.000 € /35.800 € (Ledige/Zusammenveranlagung) liegt.
Antrag
Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen zu beantragen und erhalten, muss die Anlage VL in der Steuererklärung ausgefüllt werden. Sie bekommen die Angaben von dem jeweiligen Institut zugesendet. Der Antrag für die Sparzulage muss jeweils spätestens vier Jahre nach Ablauf des Sparjahres gestellt werden.
Bei smartsteuer werden die Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen unter «weitere Einnahmen als Arbeitnehmer» – «Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen» gemacht.