Streikgeld
Kann man Streikgeld bei der Steuer absetzen?
Während des Streiks wird vom Arbeitgeber kein Lohn ausgezahlt, stattdessen erhalten Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld für die Zeit des Streiks.
Diese Zahlungen sind nicht als Einkünfte zu versteuern und fallen auch nicht unter den Progressionsvorbehalt. Sie sind in der Steuererklärung nicht anzugeben.
Weitere Informationen zum Thema Streikgeld absetzen
Während des Streiks wird vom Arbeitgeber kein Lohn ausgezahlt. Die Gewerkschaft zahlt an ihre Mitglieder Streikgeld, auch Streikunterstützung genannt, aus.
Da diese Zahlungen nicht für Leistungen innerhalb des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, werden sie auch nicht als Lohn versteuert. Streikunterstützungen wie das von Gewerkschaften gezahlte Streikgeld sind also steuerfrei und müssen nicht in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.
Das Streikgeld stellt auch keine Lohnersatzleistung (wie z.B. Arbeitslosengeld) dar. Das bedeutet, dass es auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt und sich somit auch nicht auf den Steuersatz auswirkt.
Im Umkehrschluss sind Kosten, die im Zusammenhang mit einem Streik stehen (Fahrten zum Streikort, Verpflegungsmehraufwendungen) nicht als Werbungskosten absetzbar.
Gewerkschaftsbeiträge sind hingegen als Werbungskosten von der Steuer abzuziehen.