Müllgebühren
Kann man Müllgebühren bei der Steuer absetzen?
Die Müllgebühren, können Sie grundsätzlich nicht in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Bei der Vermietung und Verpachtung von Eigentum, kann die Müllgebühr abgesetzt werden.
Weitere Informationen zum Thema Müllgebühren absetzen
Grundsätzlich sind Müllgebühren nicht als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Etwas Anderes gilt, wenn die Gebühr einen Bezug zur Einkunftserzielung hat. Dann können die Beiträge zu den Werbungskosten zählen. Entsprechend lassen sich die Kosten dann bei der Vermietung und Verpachtung von Eigentum absetzen.
Erforderliche Belege
Bitte reichen Sie als Beleg den Bescheid der Müllgebühren ein. Sie erhalten den Bescheid in der Regel jährlich automatisch von Ihrer Gemeinde/Stadt. Falls nicht, fordern Sie sie bitte an.