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Kann man Unfallversicherung bei der Steuer absetzen?
Die Kosten zu einer privaten Unfallversicherung können Sie als Sonderausgaben oder Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen.
Weitere Informationen zum Thema Unfallversicherung absetzen
Private Unfallversicherungen decken das Risiko eines Unfalls ab, der dem Versicherungsnehmer oder einem anderen zustößt. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (Plötzlich von Außen Unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis = PAUKE).
Beiträge zu Unfallversicherungen, die alle Unfallrisiken (betriebliche, berufliche und private Unfälle) abdecken, sind in Sonderausgaben und Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten aufzuteilen. Sie können die Aufteilung auch schätzen, eine hälftige Aufteilung ist meistens bedenkenlos möglich.
Die Beiträge sind vollständig Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, wenn die Art des Betriebs bzw. Berufs erhöhte Unfallgefahren mit sich bringt und ausschließlich diese Risiken versichert werden wie bei Dachdeckern, Berufssportlern, Taxifahrern oder Schornsteinfegermeistern.